Wir beraten Gläubiger und Schuldner bei Forderungseinzug, Zwangsvollstreckung, Einwendungen, Pfändungen und insolvenzbezogenen Streitigkeiten in der Türkei.

Wahl des richtigen Vollstreckungswegs

Art der Forderung und vorhandene Urkunden bestimmen, ob gewöhnliche Vollstreckung, Vollstreckung aus einem Titel oder ein anderes Verfahren einschlägig ist. Ein unpassender Weg kann Zeit und Kosten verursachen.

Einwendungen und Rechtsbehelfe

Einwendungen gegen Forderung, Unterschrift, Zuständigkeit oder Zustellung haben unterschiedliche verfahrensrechtliche Folgen. Die maßgebliche Frist hängt von der Vollstreckungsart und dem zugestellten Dokument ab.

Pfändungen und Sicherungsmaßnahmen

Bankkonten, Lohn, Fahrzeuge, Immobilien und Forderungen gegen Dritte können gepfändet werden. Pfändungsschutz und Beschwerden gegen Vollstreckungsmaßnahmen sind gesondert zu prüfen.

Aktenprüfung

Wir prüfen Vollstreckungsantrag, Zahlungsbefehl, Zustellungsunterlagen, zugrunde liegenden Vertrag oder Schuldtitel, Zahlungsnachweise und den chronologischen Verlauf der Akte.

Wie wir unterstützen

Wir prüfen Sachverhalt, Unterlagen und das anwendbare türkische Recht, bevor wir den geeigneten verfahrensrechtlichen oder vertraglichen Weg empfehlen. Soweit ausländisches Recht betroffen ist, stimmen wir uns bei Bedarf mit dort zugelassenen Rechtsanwälten ab.